1) Wann erhalten wir das Erklärungsformular, das wir ausfüllen sollen?
Ihr Erklärungsformular kann ab dem 03. Jan 2023 über ein sicheres Portal eingereicht werden.
Gibt es eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars?
In einem Webinar am 8. Dezember 2022 erhalten Sie einen Überblick zum Erklärungsprozess. Sie können sich hier dafür anmelden. Alternativ gibt es auch ein englischsprachiges Webinar am selben Tag um 11.00 GMT (12.00 MEZ), für das Sie sich hier anmelden können. Falls Sie nicht persönlich teilnehmen können, im Anschluss wird eine Aufnahme zur Verfügung gestellt.
Hinweise zu jedem erforderlichen Datenpunkt und zur Nutzung des Portals werden außerdem auf dem Formular bereitgestellt. Soweit wie möglich werden Daten, die Sie in der Vergangenheit eingegeben haben, automatisch in das Portal eingespielt, so dass Sie diese dann prüfen und ggf. aktualisieren können (z. B. Standortadressen, Zertifizierungsstatus).
Welche Angaben sind erforderlich?
Angaben werden nur dann von Ihnen verlangt, wenn es sich um Eigenmarkenprodukte für den Einzelhandel handelt, die Palmölmaterialien enthalten und die Sie an ASDA, M&S, Lidl International, Morrisons, Sainsbury’s, Tesco, Co-op and Waitrose & Partners in einem unserer Märkte verkaufen. Ist in der relevanten Produktgruppe Palmöl enthalten, sollte dies angegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um zertifiziertes Palmöl handelt oder nicht.
Die Erklärung sollte alle Produkte umfassen, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verkauft wurden.
Für jeden der genannten Einzelhändler die Sie beliefern, benötigen wir von Ihnen die folgenden Informationen:
- RSPO-Zertifizierungsstatus der Fertigungsstandorte, an denen Sie Produkte für uns herstellen.
- Lidl-Produktliste für Ihr Unternehmen, mit der Sie bestätigen, dass die Palmölprodukte in Ihrer Erklärung unmittelbar mit den an unser Unternehmen gelieferten Produkten verbunden sind. Diese müssen mit der Produktreferenznummer versehen sein.
- Tonnenangaben für die Palmölprodukte, die von Ihrem Unternehmen als Rohmaterial bezogen werden und in den Produkten, mit denen Sie uns beliefern, verwendet werden. Diese Daten sind erforderlich:
- Name Ihres direkten Zulieferers für Palmölprodukte.
- Gesamttonnage der Palmölprodukte nach Typ. Diese Angabe sollte sich nur auf die speziell in unseren Produkten verarbeitete Menge beziehen und nicht auf die in Ihren Betrieben insgesamt verwendete Menge.
- RSPO-Zertifizierungsstatus für alle bezogenen Rohmaterialien (z. B. Segregation, Massenbilanz)
- Tonnenangaben für die Palmölprodukte, die als Teil von Inhaltsstoffen von Ihrem Unternehmen bezogen werden und in den Produkten, mit denen Sie uns beliefern, verwendet werden. Diese Daten sind erforderlich:
- Einzelhandelsproduktkategorie, in der die Inhaltsstoff verwendet wird.
- Art des Endprodukts, mit dem der Einzelhändler beliefert wird.
- Gasamttonnage des Endprodukts, das über den Zeitraum von 12 Monaten an den Einzelhändler geliefert wurde.
- Name des Zulieferers für den Inhaltsstoff.
- Art des Palmölprodukts, das in den bezogenen Inhaltsstoff eingebettet ist (z. B. Palmöl, Palmkernöl).
- Prozentsatz der Palmölproduktmasse im Endprodukt (Gewichtsprozentanteil), falls bekannt. Wenn Ihnen diese Zahl nicht bekannt ist, wird ein für den Produkttyp geschätzter Umrechnungsfaktor angewendet.
- Prozentsatz der Palmölprodukte mit RSPO-Zertifizierung, die in dem relevanten Inhaltsstoff enthalten sind.
- Typ der angegebenen RSPO-Zertifizierung des Palmöls, das in den von Ihnen bezogenen Inhaltsstoffen enthalten ist (z. B. Segregation, Massenbilanz).
Was ist der Unterschied zwischen einem Palmölprodukt, das als Rohmaterial bezogen wird, und einem Palmölprodukt, das als Teil eines Inhaltsstoffs bezogen wird?
Palmölprodukte, die als Rohmaterial bezogen werden: Palmölprodukte, die von Ihrem Unternehmen direkt bezogen und an Ihren Fertigungsstandorten verarbeitet werden. Es handelt sich insbesondere um:
- Palmöl
- Palmkernöl
- Palmkernkuchen und
- andere Derivate, Fraktionen und Formulierungen auf Palmölbasis
Palmölprodukte, die als Teil eines Inhaltsstoffs bezogen werden: Palmölprodukte, die in die bezogenen Materialien eingebettet sind, wobei das Palmöl-Rohprodukt von einem anderen Unternehmen für ein neues Produkt verarbeitet wurde. Beispiele:
- Mischöl (Speiseöl)
- Margarine
- Brot
Welche Regeln gelten für Produkte wie eine Auswahl, einen Teller oder ein Produkt mit verschiedenen Bestandteilen?
Hier wird der Palmhölgehalt für die Produktgruppe insgesamt benötigt, unabhängig davon, wie viele Teile oder Komponenten vorhanden sind. Sind in einer Kategorie, beispielsweise Osterartikeln, palmölhaltige Produkte und nicht palmölhaltige Produkte enthalten, müssen Sie den Palmölgehalt addieren und für diese Kategorie angeben.
Beachten Sie, dass Sie diese Informationen nicht auf Produktebene, sondern auf Kategorieebene für den Einzelhändler bereitstellen müssen. Betrachten Sie daher die Materialien, die Sie beziehen, nach Typ (z. B. Schokolade, Gebäck, Kekse, Seife).
In welchem Bereich auf dem Excel-Formular sind die verschiedenen Produkte anzugeben?
Modul A ist für Palmöl, Palmkernöl, Palmkernexpeller und andere palmbasierte Derivate und Fraktionen, die Sie in dieser Form (d. h. Basismaterial) kaufen. Wenn Sie diese in einem bereits hergestellten Produkt wie Gebäck, Seifenbasis oder Margarine kaufen, gilt es als „Inhaltsstoff“ und wird in Modul B aufgenommen. Wenn Sie Palmöl und palmölhaltige Zutaten kaufen, müssen Sie beide Module A und Module B ausfüllen.
Stützen sich die Angaben auf die Verkaufsdaten oder die Menge, die wir zur Fertigung der von uns verkauften Produkte beziehen?
Die Verkaufsdaten. Wir sind uns bewusst, dass es fast immer zu gewissen Verlusten kommt und die Menge des von Ihnen bezogenen Palmöls oder palmölhaltigen Produkts immer etwas über der Menge in dem von Ihnen verkauften Endprodukt liegt.
Muss ich Angaben für mein gesamtes Unternehmen bereitstellen?
Stellen Sie nur Daten für die Produkte bereit, die an die genannten Händler und Märkte geliefert werden. Wenn Sie mehrere Märkte für denselben Einzelhändler beliefern (z. B. Großbritannien, Frankreich), müssen Sie jeden Markt separat deklarieren.
Stellen Sie keine Daten für Fertigungsstandorte oder Produkte bereit, die nicht in die genannten Märkte geliefert werden.
Was ist mit Produkten, die an mehreren Standorten gefertigt werden?
Wenn dasselbe Produkt an mehreren Standorten gefertigt wird, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Zeile ausfüllen. Wir benötigen ein Formular von Ihrem Unternehmen, unabhängig davon, ob Sie an einem oder mehreren Standorten produzieren. Für Palmen, die als Rohmaterial erworben wurden muss dies jeweils pro Produktionsstätte separat ins Formular eingegeben werden.
Gibt es eine Schwelle für die Berichtspflicht?
Nein, Sie müssen sämtliches Palmöl, das von Ihrem Unternehmen verwendet wird, angeben. Für die Menge gibt es dabei keine Untergrenze.
Welche Berichtsgrenzen müssen wir für die Bestimmung der Mengen anwenden?
Alle Datenangaben müssen sich auf Produkte beziehen, die vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geliefert wurden. Die Daten sind nur für die genannten Märkte relevant und dürfen sich nicht auf die Beschaffungspraktiken Ihres Unternehmens insgesamt beziehen.
Wir benötigen nur Daten zu Produkten, die ein Material oder einen Inhaltsstoff auf Palmölbasis enthalten.
Unser Unternehmen ist als Agent für Supermärkte tätig. Was müssen wir tun?
Arbeiten Sie mit Ihren Herstellern zusammen, um die Daten zu erheben und anzugeben. Das Formular wird an Ihr Unternehmen gerichtet, doch als Mutter- und Tochterunternehmen werden möglicherweise andere Namen aufgeführt, falls diese nicht zu Ihrer Unternehmensgruppe gehören.
Welches Zertifikat wird von uns als Nachweis benötigt?
Wenn Sie über ein RSPO-Zertifikat zur Produktkette („Chain of Custody“) verfügen, müssen Sie die Zertifizierungsnummer (oder Nummern, falls es mehrere gibt) für Ihren Fertigungsstandort vorlegen. Die Zertifikate Ihrer Zulieferer sind nicht erforderlich, doch Sie sollten sie für etwaige Fragen griffbereit haben.
Ich habe keine palmölhaltigen Produkte eigener Marke /-n geliefert. Warum habe ich dieses Erklärungsformular erhalten?
Enthält keines der von Ihnen gelieferten Eigenmarkenprodukte Palmöl, und zwar weder als Rohmaterial noch als Inhaltsstoff, erklären Sie bitte gegenüber 3Keel, dass diese Erhebung nicht auf Sie zutrifft. Nachdem Sie diese Erklärung abgegeben haben, sind für Sie keine weiteren Schritte erforderlich.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den benötigten Angaben habe?
3Keel ist dafür verantwortlich, die relevanten Daten in unserem Auftrag zu erheben, zu analysieren und uns Bericht darüber zu erstatten. Bei allen Fragen zur Art der benötigten Daten setzen Sie sich bitte direkt mit 3Keel in Verbindung. Ihre Kontaktoptionen:
E-Mail: Palm@3Keel.com
Telefon: +44 (0) 1993 764 710